Die häufigste Form der Immobilienverwaltung ist die sogenannte WEG-Verwaltung. WEG steht dabei für Wohnungseigentümergemeinschaft. Das Objekt befindet sich also im Besitz von mehreren Eigentümern. Eine WEG-Verwaltung beinhaltet alle kaufmännischen und technischen Abläufe für das gemeinschaftliche Eigentum und nicht die Verwaltung der einzelnen Wohnungen des Sondereigentümers.

Beispiel für die kaufmännische Verwaltung: Aufstellung einer Hausordnung, Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnungen, Bildung einer gemeinschaftlichen Instandhaltungsrücklage, Durchführung einer jährlichen Eigentümerversammlung mit Umsetzung der Beschlüsse, Erstellung von Wirtschaftsplänen, Kommunikation mit Versicherungen, Versorgern, Zusammenarbeit mit Beiräten usw.!

Beispiel für die technische Verwaltung: Durchsetzung von Beschlüssen, Beauftragung von Instandhaltungsmaßnahmen und Instandsetzungen, Betrieb und Kontrolle von technischen gemeinschaftlichen Einrichtungen (Heizungen, Aufzüge, Klingelanlagen, Lüftungsanlagen, usw.), Kontrolle und Überwachung von Dienstleistern (Hausmeister, Handwerker usw.), Durchführung und Kontrolle von Instandhaltungsmaßnahmen (Wartungen, Inspektionen, Instandsetzungen, TÜV usw.)