Die Sondereigentumsverwaltung wird meist benötigt, wenn der Eigentümer seine Wohnung aus einer bestehenden WEG vermietet hat und auch hier die technische und kaufmännische Betreuung in kompetente Hände übergeben möchte. Die Verwaltung bezieht sich hier ausschließlich auf die Belange der Wohneinheit selbst.

Beispiel für kaufmännische Verwaltung: Prüfung und Einforderung der Miet- und Nebenkostenzahlungen, Ankündigung und Durchsetzen von Mieterhöhungen, Erstellung der Nebenkostenabrechnungen, Mahnwesen und sonstige Korrespondenz mit dem Mieter

Beispiel für technische Verwaltung: Instandhaltung und Instandsetzung innerhalb der Wohnungen, Beauftragung und Kontrolle von Handwerkern.