Bei der Mietverwaltung, auch Wohnungsverwaltung genannt, handelt es sich um ein Objekt, welches sich im Besitz von nur einer Person oder Personengruppe (z. B. Erbengemeinschaften) befindet. Hier übernehmen wir die komplette kaufmännische und technische Verwaltung.

Beispiel für kaufmännische Verwaltung: Prüfung und Einforderung der Miet- und Nebenkostenzahlungen, Ankündigung und Durchsetzen von Mieterhöhungen, Erstellung der Nebenkostenabrechnungen, Mahnwesen, Korrespondenz mit Behörden, Handwerkern, Lieferanten usw.!

Beispiel für die technische Verwaltung: Betrieb und Kontrolle von technischen Einrichtungen (Heizungen, Aufzüge, Klingelanlagen, usw.), Kontrolle und Überwachung von Dienstleistern (Hausmeister, Handwerker usw.), Durchführung und Kontrolle von Instandhaltungsmaßnahmen (Wartungen, Inspektionen, Instandsetzungen, usw.), Wohnungsabnahme und Neuvermietungen sowie die Durchführung von Modernisierungen, nachdem diese mit dem Eigentümer besprochen wurden.